Wer AfD-Mitglied ist und Lehrer, Polizist oder Beamter im öffentlichen Dienst werden will, hat es in Bayern künftig schwerer. Die Partei steht im Extremistenverzeichnis. Nichts zu befürchten haben jedoch Mitglieder, die bereits einen solchen Job haben.
Bewerber für den öffentlichen Dienst in Bayern sollen künftig offenlegen, ob sie Mitglied der AfD sind. Hintergrund ist eine Entscheidung des Landeskabinetts, die AfD in das bayerische Extremistenverzeichnis aufzunehmen, wie das Landesinnenministerium in München mitteilte. Eine Mitgliedschaft in einer gelisteten Organisation kann demnach zur Ablehnung eines Bewerbers führen - aber nur nach einer "Einzelfallprüfung", wie es hieß.
"Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren", erklärte Innenminister Joachim Herrmann von der CSU. Beamte oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssten zusichern, "dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten". Es sei erforderlich, bei Bewerbern für den öffentlichen Dienst, die Mitglied der AfD sind, genau hinzuschauen, erklärte Herrmann weiter.
"Lehrer, Polizisten oder Richter haben eine große Verantwortung für unseren Staat und müssen daher auch Gewähr dafür bieten, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Dies gilt auch für alle anderen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten im öffentlichen Dienst", sagte Herrmann.
Eine bloße Mitgliedschaft führe nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung: "Jeder Einzelfall muss eingehend geprüft und sämtliche Zweifel ausgeräumt werden." Rückwirkend soll es laut Staatskanzleichef Florian Herrmann aber keine Überprüfung von Staatsbediensteten geben. Damit ist es weiter möglich, dass AfD-Mitglieder als Beamte beschäftigt sind.
Landesverfassungsschutz beobachtet AfD
Das sogenannte Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen führt laut Ministeriumsangaben mehr als 200 Organisationen, darunter die Parteien NPD und Dritter Weg, diverse Pegida-Gruppierungen, die Reichsbürgerbewegung aber auch linke Antifa-Gruppen, die DKP oder die Muslimbruderschaft. Es ist Teil der gesetzlich geregelten Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst. Bewerber für den öffentlichen Dienst müssen unter anderem die Frage beantworten, ob sie Mitglied in einer der gelisteten Organisation waren oder sind.
Die Aufnahme der AfD in das Verzeichnis stützt sich den Angaben zufolge auf Erkenntnisse des bayerischen Verfassungsschutzes. Dieser beobachtet die AfD seit 2022 aufgrund von Einflüssen von rechtsextremistischen Aktivisten und Strömungen in der Partei. Derzeit sei weder ein Rückgang dieser extremistischen Äußerungen und Tätigkeiten zu erkennen noch zu erwarten, dass sich die gemäßigteren Strömungen innerhalb der AfD in absehbarer Zeit durchsetzen werden.