Arbeit zum Mindestlohn ist deutlich lukrativer als Bürgergeld

Es ist ein weitverbreiteter Mythos: Arbeiten lohne sich nicht, weil das Bürgergeld so hoch sei. Ein Bericht der Bundesregierung zeigt nun: Wer zum Mindestlohn arbeitet, bekommt erheblich mehr Geld als ein Bürgergeldempfänger. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe.

Mit Arbeit zum Mindestlohn lässt sich stets ein beträchtlich höheres Einkommen erzielen als ohne Erwerbstätigkeit im Bürgergeldbezug. Das geht aus dem Entwurf des siebten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung hervor, über den der "Spiegel" berichtet. Die Einkommen, die sich mit Arbeit zum Mindestlohn erzielen lassen, sind laut den Berechnungen zwischen 2021 und 2024 noch stärker gestiegen als die Bürgergeldbezüge, obwohl der Regelsatz in den Jahren 2023 und 2024 jeweils um zwölf Prozent angehoben wurde.

In dem Regierungsbericht werden Berechnungen für vier Haushaltstypen angestellt, die ihren Wohnsitz in Berlin haben. Demnach erhielt ein Single ohne Arbeit im Bürgergeld im Jahr 2024 durchschnittlich 1056 Euro pro Monat, inklusive erstatteter Kaltmiete und Heizkosten. Im Vergleich zu 2021 entspricht das einer Steigerung von 22 Prozent. Bei einer Vollzeitstelle zum Mindestlohn lag sein verfügbares Einkommen bei 1532 Euro, 476 Euro mehr als im Bürgergeldbezug und eine Steigerung von 29 Prozent im Vergleich zu 2021.

Ein Alleinerziehender mit 15 Jahre altem Kind hatte 2024 als Arbeitsloser im Bürgergeld 1805 Euro an verfügbarem Einkommen, 25 Prozent mehr als im Jahr 2021. Mit einer Vollzeitstelle erreichte er ein Einkommen von 2472 Euro, 667 Euro mehr als im Bürgergeld und 29 Prozent mehr als noch 2021. Eine Familie mit zwei Kindern (4 und 7 Jahre) konnte 2024 ein verfügbares Einkommen von 3854 Euro erzielen, wenn ein Elternteil in Vollzeit und ein Elternteil in 50-Prozent-Teilzeit zum Mindestlohn arbeitete. Das waren 1186 Euro mehr als ohne Arbeit im Bürgergeldbezug und 32 Prozent mehr als 2021.

Der Grund für den überproportional gestiegenen Lohnabstand liegt in der starken Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Jahr 2022 und in den deutlich verbesserten Sozialleistungen Wohngeld und Kinderzuschlag. Diese stehen Niedrigverdienern offen, die kein Bürgergeld beziehen. Laut "Spiegel" zeigt das Papier allerdings auch, dass viele Menschen die ihnen zustehenden Sozialleistungen nicht beantragen. Je nach Leistung und Untersuchung liegt der geschätzte Anteil der Menschen, die Sozialleistungen nicht beziehen, obwohl sie einen Anspruch darauf haben, bei 33 bis 88 Prozent.