Das Oberlandesgericht entscheidet: Meta darf Daten von Nutzern in Deutschland bei Facebook und Instagram abfischen, um seine KI-Software zu trainieren. Ab jetzt kann der Konzern loslegen.
Der Facebook-Konzern Meta kann ab sofort in großem Stil damit beginnen, seine Systeme mit Künstlicher Intelligenz mit Nutzerdaten aus Deutschland zu trainieren. Das US-Unternehmen will dazu alle Beiträge, die Nutzer jemals auf Facebook oder Instagram gepostet haben, auslesen, um damit seine KI-Modelle zu verbessern. Kunden konnten dieser Nutzung aktiv widersprechen. Die Widerspruchsfrist war allerdings in der Nacht ausgelaufen.
Whatsapp gehört ebenfalls zu Meta, die Chat-Inhalte sind aber verschlüsselt - der Konzern kann sie deshalb nicht verwenden. Allerdings gelten Chats mit dem KI-Assistenten "Meta AI" als öffentlich und können ebenfalls für das Training genutzt werden.
Zuvor waren Verbraucherschützer aus Deutschland mit ihrem Versuch gescheitert, die Verwendung der Daten für das KI-Training gerichtlich untersagen zu lassen. Das Oberlandesgericht Köln entschied am vergangenen Freitag in einem Eilverfahren, dass Meta Nutzerbeiträge aus Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Software Meta AI verwenden darf.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie begründete ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.
Meta betonte nach der Urteilsverkündung, dass mit dem Verfahren zum KI-Training keine Datenschutz-Bestimmungen verletzt würden. "Wir sind verpflichtet, Deutsch-trainierte KI in die Hände der deutschen Bevölkerung zu bringen und sicherzustellen, dass jeder in Europa gleichberechtigten Zugang zu den vollen Vorteilen der generativen KI hat", erklärte ein Meta-Sprecher.